Die Hauptaufgabe eines Notarztes ist es, Notfall-Patienten außer Lebensgefahr zu bringen und sie vor weiterer, schwerer Schädigung zu bewahren. Der Notarzt leitet vor Ort und während des Krankentransportes alle dafür notwendigen Maßnahmen ein und sorgt dafür, dass der Patient möglichst zeitnah in das für seine Erkrankung optimale Krankenhaus gebracht wird.
Notarzt kann nur ein vollständig approbierter Mediziner werden, der seine anderthalb Jahre als "Arzt im Praktikum (AiP)(1)" bereits absolviert hat. Weitere Voraussetzungen für den Notarzt sind mehrere Jahre Praxiserfahrungen - unter anderem in der Intensivmedizin und der Geburtshilfe - und die Teilnahme an einem achtzigstündigen Lehrgang. Dieser wird durch die Ärztekammer mit einem "Fachkundenachweis Rettungsdienst" bescheinigt. Nur mit dieser Bescheinigung und den anderen genannten Voraussetzungen darf ein Arzt Notdienste übernehmen. Bundeslandspezifisch sind die weiteren Vorgaben über konkrete Leistungen und Voraussetzungen des Notarztes. Auskunft hierüber geben die jeweiligen Ärztekammern.
Notärzte kommen klassischerweise aus dem Bereich der Anästhesie, der Inneren Medizin und der Chirurgie. Fachrichtungen wie Urologie und Gynäkologie sind eher die Ausnahme.
(1) Angehende Mediziner erhalten von 1. Oktober 2004 an direkt nach dem Studium ihre Approbation und können dann sofort mit der Facharzt-Ausbildung beginnen. Der bisherige "Arzt im Praktikum" (AiP), eine obligatorische 18 Monate dauernde Praxisphase nach dem Medizinstudium, wird zum Stichtag 1. Oktober 2004 abgeschafft.