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| Krankentransportwagen (KTW) |
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Definition:
Krankentransportwagen sind grundsätzlich für alle Krankentransporte von Nicht- Notfallpatienten vorzusehen, und zwar bei Personen, die an einer ansteckenden oder ekeler- regenden Krankheit erkrankt oder derer verdächtigt sind, Personen, die aufgrund ihrer Krankheit im Liegen zu befördern sind, hilfsbedürftige Personen, die im Zusammenhang mit dem Transport zu ihrem Bestimmungsort (z.B. Wohnung, Arztpraxis, Krankenhaus) einer fachlichen Betreuung (Arzt oder im Rettungsdienst/ Kranken transport ausgebildete Personen) oder der Einrichtung des Krankentransportwagens bedürfen; ihnen gleichgestellt sind Personen bei denen eine solche Hilfsbedürftigeit zu erwarten ist. |
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